Allgemeine Geschäftsbedingungen von Rumbalotte.dog
1. Vertraglich geregelte Leistungen
Entsprechend des schriftlichen oder mündlichen Hundebetreuungsvertrages übernimmt Rumbalotte mit größter Sorgfalt die festgelegten Dienstleistungen, für den entsprechenden Zeitraum, zu den vereinbarten Kosten. Für alle Verträge
gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen.
2. Leistungen
Rumbalotte bietet als Dienstleistung die Betreuung, Versorgung, Pflege und Beratung von Hunden an. Dazu gehört die Sozialisierung im Hunderudel, artgerechte Beschäftigung und Spaziergänge in Auslaufgebieten sowie die private Urlaubsbetreuung im eigenen Zuhause (max. 2 Hunde über Nacht).
Zusätzliche tiermedizinische Leistungen durch die Tierarzthelferin Christina Peschel nur auf persönlicher Nachfrage.
3. Haftpflicht/Sorgfaltspflicht
Für den Hund muss eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Wenn diese nicht besteht, haftet bei eventuellen Schäden – die durch den zu betreuenden Hund verursacht wurden – der Hundehalter. Hunde müssen gechippt sein und bei TASSO.net registriert werden (gesetzliche Chippflicht!)
Der Hundehalter versichert, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sowie geimpft ist (gegen Staupe, Parvovirose, Leptospirose, Zwingerhusten und Tollwut). Sämtliche bekannte Verhaltensauffälligkeiten, Aggressionen, Ängstlichkeit, (ansteckende) Krankheiten oder auch Unverträglichkeiten beim Futter z.B. sind Rumbalotte entweder beim Kennenlernen oder umgehend nach dem Auftreten mitzuteilen.
Richtet der zu betreuende Hund durch sein Verhalten einen Schaden an anderen Hunden an, die entweder zum Rudel gehören oder auch beim Fremdkontakt, muss der Hundehalter bzw. dessen Haftpflichtversicherung die komplette Haftung übernehmen. Gleiches gilt auch bei Schäden während der Betreuung im Auto oder im Haus und Garten.
Rumbalotte übernimmt keine Haftung für Verletzungen die beim Spielen oder Spazierengehen im Freilauf nicht auszuschließen sind sowie Verletzungen aus Raufereien mit anderen Hunden, Katzen oder auch Wildtieren.
4. Notfälle, plötzliche Erkrankungen
Der Hundehalter/die angegebene Kontaktperson sollte in Notfällen erreichbar sein. Bei plötzlichen akuten Krankheiten oder Verletzungen eines Hundes und in Notfällen gilt :
- Hundehalter/Kontaktperson unverzüglich informieren
- besteht der Verdacht einer Erkrankung oder Verletzung des Hundes, ist der Haustierarzt oder alternativ ein anderer Tierarzt aus der näheren Umgebung aufzusuchen
- der Hund darf in Absprache mit dem Tierarzt entsprechend behandelt werden.
- Anfallende Tierarztkosten (notwendige Behandlungen, Medikamente etc.) oder auch Klinikaufenthalte sind vom Hundehalter zu tragen.
5. Haftung
Rumbalotte wird nach bestem Wissen und Gewissen auf den zu betreuenden Hund Obacht geben. Sollte trotzdem ein Hund im Schreckmoment,
Jagdverhalten, Verfolgen einer läufigen Hündin usw. entlaufen, wird der Hundehalter unverzüglich informiert. Auch werden alle Behörden wie Tierheim, Polizei, Tasso, Ordnungsamt und Online-Hundesuchseiten benachrichtigt sowie aktiv die Suche nach dem Hund aufgenommen und Flyer verteilt. Für Schäden die durch den entlaufenen Hund entstehen können oder tierärztliche Behandlungen wird von Rumbalotte keine Haftung übernommen. Für mögliche eigenverschuldete Schäden am Inventar, Haus/Grundstück des Hundehalters oder Verlust des Schlüssels übernimmt Rumbalotte die Haftung.
6. Datenschutz
Die Daten des Hundehalters werden nur im Rahmen des Hundebetreuungsvertrages und zu Verwaltungszwecken gespeichert. Eine Weitergabe an andere Personen erfolgt nicht.
Für die Betreuungszeit überlassene Schlüssel werden sorgfältig aufbewahrt und nicht an Dritte weitergegeben.
7. Kosten
Die Betreuungskosten für den regelmäßigen Ausführservice im Rudel oder Tagesbetreuungen sind zum Ende des jeweiligen Monats, spätestens zum 3. des Folgemonats zu bezahlen.
Bei Urlaubsbetreuungen sind die Kosten am Abgabetag per Vorkasse zu entrichten.
8.Aufhebung/Stornierung des Hundebetreuungsvertrages
a) durch den Hundehalter
Der Hundehalter hat die Möglichkeit vom Betreuungsvertrag zurückzutreten :
Verbindliche Aufträge von Hundebetreuungen müssen spätestens 48h vor jedem Betreuungstag storniert werden, da diese sonst mit den vollen Betreuungskosten abgerechnet werden.
Ausnahme bei plötzlicher Krankheit des Hundes.
Verbindliche Auftragserteilung von Urlaubsbetreuungen müssen bitte 14 Tage vor Auftragsbeginn storniert werden, da diese sonst mit 100% der Betreuungskosten geltend gemacht werden.
Auch bei einer früheren Rückkehr des Hundehalters aus dem Urlaub werden die noch verbleibenden Betreuungstage nicht erstattet.
b) durch Rumbalotte
Rumbalotte hat ebenfalls das Recht – entsprechend der Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist für selbständige Dienstleister (§621 BGB) – den Tierbetreuungsvertrag zu kündigen.
9.Geschäftszeiten
Montag – Freitag von 7.30 – 16.30 Uhr
Samstag von 10.00 – 12.00
Betreuungsanfragen bitte per SMS an 0176/62387209 oder
Email an : info@rumbalotte.dog
10.Abgabezeiten für die Pensionsgäste/Tagesbetreuungen
Da Rumbalotte bei der Hundebetreuung mit Übernachtung 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche für die Hunde da ist erfordert die Arbeit viel Management. Außerhalb vom professionellen Ausführservice gelten – nach vorheriger Absprache – folgende Übergabezeiten :
Montag – Donnerstag
Check in/Check out : 7.45 und 18.00 Uhr
Freitag + Samstag
Check in/Check out : 10.00, 12.00 oder 18.00 Uhr
Sonntag + Feiertag
Check in/Check out : nur 18.00 Uhr